Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Webentwicklung/Programmierung.
§1 Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Winkler Webservice, vertreten durch Marco Winkler, Roseggerstraße 26, 92318 Neumarkt nachfolgend Auftragnehmer.
Bei Bestellung von Leistungen und den damit zustande kommenden Verträgen erkennt der Kunde diese ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit der Auftragnehmer den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden. Individuelle Absprachen bedürfen der schriftlichen Form. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, sich zur Leistungserbringung zu jeder Zeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs-oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Kunden daraus nicht. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen usw. zu ändern. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zu viel geleisteter Beiträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunden positiven Änderungen oder dann, wenn die AGB nicht für bestehende Verträge geändert werden. Diese AGB sind online im Internet auf den Seiten des Auftragnehmers unter www.winkler-webservice.de dauerhaft verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
§2 Leistung und Prüfung
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
– Erstellung, Anpassung und Pflege von Website
– Einrichtung und Pflege von Content Management Systemen (CMS)
– Website-Optimierung (SEO)
– Hosting
– sonstige Grafikdienstleistungen
– Beratung in Sachen Usability und Accessibility
– Schulungen
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Konfiguration, Einweisung und Schulung gehören nur zu ihren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Soweit der Auftragnehmer entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten vom Auftragnehmer zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Der Auftragnehmer dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Der Auftragnehmer schriftlich darauf hingewiesen hat.
Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
– die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TM
– die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO und BDSG
– Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge)
– Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
– Prüfpflichten bei Linksetzung
– Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen
– Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
– Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte)
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte der Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Auftragnehmer bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Der Auftragnehmer wird Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
§3 Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
– des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form
– von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
– von Aufwand für Lizenzmanagement
– in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
– außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass der Auftragnehmer die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Auftragnehmer Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
Gegen die Ansprüche vom Auftragnehmer kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
Dauert eine Störung von Leistungen des Auftragnehmers, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
– der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Infrastruktur des Auftragnehmers zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
– die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.
§4 Liefertermin
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung des Auftragsnehmers die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
– Veränderungen der Anforderungen des Kunden
– unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten
– Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller)
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfes, höherer Gewalt oder anderer für ihn unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§5 Rücktrittsrecht
Der Kunde wird die Leistungen des Auftragsnehmers unverzüglich abnehmen, sobald der Auftragsnehmer die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen des Auftragsnehmers gelten als abgenommen, wenn sie die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
– und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
– oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder den Auftragsnehmer damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der erbrachten Leistungen des Auftragsnehmers beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit der Auftragnehmer dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn der Auftragnehmer dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen des Auftragnehmers wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Auftragnehmers nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistungen anderer Teilnehmer der Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Auftragnehmers zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere gegen o.a. Punkte) erstattet der Kunde dem Auftragnehmer entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen;
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) dem Auftragnehmer erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung an den Auftragnehmer die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
g) Verstößt der Kunde gegen die o.a. Pflichten, ist der Auftragnehmer sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündige und ggf. den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
h) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen des Auftragnehmers.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem Auftragnehmer über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Der Auftragnehmer nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Der Auftragnehmer kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 5 € in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde des Auftragnehmers zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Auftragnehmer dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.
Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Dienste durch Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Leistungen nicht für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen oder untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht dem Auftragnehmer gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Auftragnehmers erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, das Logo des Auftragnehmers in das Impressum der Website des Kunden einzubinden und dieses mit der Website des Auftragnehmers zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden des Auftragnehmers innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht. Der Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde den Auftragnehmer binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Rahmen der Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von sog. Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
Die o.a. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese des Auftragnehmers nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Auftragnehmer oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) in elektronischer Form.
Der Auftragnehmer erklärt, dass ihre Mitarbeiter [Freelancer, Auszubildende, Praktikanten etc.], die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der Auftragnehmer die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Auftragnehmer fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie z.B. PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag sowie als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
§16 Eintrag in Suchmaschinen
Mit der Annahme des Auftrages werden die erforderlichen Daten deutschsprachige Suchdienste zur Registrierung gesandt. Die endgültige Registrierung kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss darauf, ob und in wie vielen Verzeichnissen die Seiten des Kunden registriert werden. In der Regel werden die Anträge von ca. 700 Suchmaschinen akzeptiert, was wiederum vom Inhalt der einzelnen Internet-Seiten abhängt. Der Internet-Service behält sich vor, Anträge abzulehnen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Suchmaschinen-Eintrag verursacht wurden. Spezielle Eintragspakete sind Zusatzleistungen und werden gesondert abgehandelt. Sie sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
§17 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Gerichtstand und Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in Neumarkt i. d. Opf., Bundesrepublik Deutschland. Mit erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand 06. Mrz. 2019